Hand pflückt Kräuter auf den Feld

„Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser“

oder „Ist auch wirklich Bio drin wo Bio drauf steht?“ sind zwei beliebte Aussagen, die immer wieder zu hören sind.

Dabei ist die Entwicklung der Kontrollen auch ein schönes Beispiel, wie sich der ökologische Landbau entwickelt hat.

Der Beginn

Der Beginn des ökologischen Landbaus war gekennzeichnet durch den Zusammenschluss von landwirtschaftlichen Betrieben in Anbauverbänden. Hier gaben sich die Bauern, unterstützt von nur wenigen Wissenschaftlern, die Richtlinien, nach denen sie sich im Anbau richten mußten.

 

Um ihre Erzeugnisse im Verkauf von anderen unterscheidbar zu machen, vergaben die Anbauverbände ein Warenzeichen, unter dem die jeweiligen Produkte verkauft werden durften.

 

Die bekanntesten waren am Anfang Bioland und Demeter, später kamen Naturland, Eco Vin für den Weinbau und nach der deutschen Wiedervereinigung GÄA und Biopark hinzu.

Herr Weiss kümmert sich um das Feld
Die Tochter von Herr Weiss bei der Feldarbeit

Rasende Entwicklung

Durch die rasante Entwicklung des ökologischen Anbaus in ganz Europa wurde es notwendig, europaweit zu definieren, was denn „BIO“ ist.

 

Zur besseren Kennzeichnung wurde das EU-Bio-Logo eingeführt. Es kennzeichnet Lebensmittel, die nach den Vorgaben der EU-Öko-Verordnung erzeugt und verarbeitet wurden. Dazu gehört unter anderem der weitgehende Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel. Auch Gentechnik und Bestrahlung sind nicht erlaubt. Zudem gibt es eine eng begrenzte Liste zugelassener Zusatzstoffe. Für die Tierhaltung gelten ebenfalls eigene Vorgaben, zum Beispiel zu Platz, Auslauf und Fütterung.

EG-Verordnung

Die Regeln für Bio-Produkte sind ziemlich umfangreich. Die erste EU-weite Grundlage dafür gab es bereits 1991 mit der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91. Heute gilt die Verordnung (EU) 2018/848. Darüber hinaus haben verschiedene deutsche Anbauverbände eigene Richtlinien, die teilweise über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen und in einigen Bereichen strengere Anforderungen stellen.

 

Die EG-Verordnung führte zur Gründung von staatlich anerkannten Kontrollstellen, die seither nicht nur Anbau und Produktion kontrollieren, sondern den gesamten Betriebsablauf mit Bilanzen aller eingesetzten Waren und deren Verkauf.

 

Diesen Kontrollen unterliegen auch die weiterverarbeitenden Betrieb wie Bäcker, Molkereien, Brotaufstrichherstellern etc. und ebenso der Groß- und Einzelhandel.

Hand schneidet Käse
Frau Weiss pflückt Kräuter

Das Resultat

Bio-Lebensmittel werden zusätzlich zur amtlichen Lebensmittelüberwachung regelmäßig von staatlich zugelassenen Kontrollstellen nach EU-Öko-Verordnung geprüft.

 

Einen Teil unserer Frischware beziehen wir direkt aus unserer Nachbarschaft.

 

Die Betriebe kennen wir persönlich und stehen mit ihnen regelmäßig im Austausch.

Salat auf dem Wochenmarkt in Münsingen